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Was verstehen wir unter ziviler Krisenprävention/gewaltfreier Konflikttransformation? Drucken
Unter zivilem Handeln verstehen wir das Handeln von Personen und Organisationen, die kein direkter oder indirekter Teil des Militärs sind. Also sowohl staatlich-ziviles Handeln (einschließlich der Polizei, soweit sie nicht als Militärpolizei Teil der Streitkräfte ist) als auch das Handeln von Zivilgesellschaft bzw. Nichtregierungsorganisationen im weitesten Sinne. Wenn Soldaten im Rahmen des Katastrophenschutzes oder in „CIMIC“-Konzepten für Aufgaben eingesetzt werden, die zivile Fachkräfte genauso gut oder besser machen könnten, ist das in unseren Augen kein ziviles Handeln. Dies gilt auch, wenn ziviles Personal militärische Aufgaben erfüllt oder militärisches Handeln unterstützt.

Es gibt bereits vielfältig durchdachte Konzepte und erfolgreiche Beispiele der zivilen Konfliktbearbeitung in Krisenregionen. Die Kapazitäten für ziviles Handeln müssen aber stetig ausgebaut werden. Je nach Aufgabenfeld sollte dies durch Aufbau bzw. Erweiterung staatlicher Kapazitäten, durch Förderung von Projekten zivilgesellschaftlicher Organisationen oder durch deren institutionelle Unterstützung erfolgen, die mittel- und langfristige Planung und damit effektiveren und nachhaltigeren Ressourceneinsatz ermöglicht.

Es müssen Strukturen und Regelungen geschaffen werden, die eine aktive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Vertreter und Vertreterinnen an der politischen Entscheidungsfindung hinsichtlich von Kriseninterventionen und ein gezieltes und aufeinander abgestimmtes Vorgehen ziviler Maßnahmen sicherstellt. Einer Verquickung militärischer und ziviler Einsätze muss entgegengewirkt werden.

Im Aktionsplan der Bundesregierung (s. o. S.2) heißt es:

„National wie international ist ... die Verfügbarkeit einer Infrastruktur der Krisenprävention Voraussetzung für rechtzeitiges und kohärentes Handeln, für das das erforderliche Instrumentarium entwickelt und ausgebaut werden muss. Die komplexen Ursachen gewaltsamer Konflikte bedingen einen umfassenden Ansatz.“

„Zivile Krisenprävention“ wird hier als Kurzform genutzt und umfasst sämtliche Maßnahmen zur Transformation (potenziell) gewalttätiger Konflikte in einen Prozess gemeinsamer friedlicher Konfliktbearbeitung durch die beteiligten Parteien, vor, während und nach gewaltsamen Kampfhandlungen.

Wir gebrauchen die Begriffe „zivile Krisenprävention“ und „gewaltfreie Konflikttransformation“ pragmatisch, um alle Aktivitäten zu beschreiben, bei denen nicht-militärische Mittel eingesetzt werden, um gewaltsame Auseinandersetzungen zu vermeiden, beizulegen oder ihre Folgen zu bewältigen. Es werden also alle Phasen eines Konfliktes betrachtet, und die Konfliktparteien sollen aktiv in die Suche nach Lösungen und deren Umsetzung einbezogen sein.

Wir sehen Frieden als einen Prozess an, in dem Gewaltfreiheit gleichzeitig Mittel und Ziel ist. Wir wollen gleichzeitig Quantität und Qualität des zivilen Handelns in Konfliktsituationen in den Fokus der politischen Diskussion rücken. Jedes Eingreifen von außen bedarf sorgfältiger Überlegung und Rechtfertigung. Auch unbewaffnete Außenstehende, die sich in einen Konflikt einmischen, können - eventuell unbeabsichtigt - zur Eskalation beitragen. Daher müssen lokale Partnerorganisationen sorgfältig ausgewählt und die Kompetenzen lokaler Akteurinnen und Akteure berücksichtigt und gestärkt werden. Diejenigen, die ihre Interessen nicht durch Waffen oder andere Machtmittel durchsetzen können und wollen (Kinder, oft auch Frauen und Ältere), müssen mit ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten einbezogen werden, damit Friedensprozesse langfristig Erfolg haben können.

„Vorrang“ bedeutet, dass bei notwendig erscheinenden Interventionen zivile Maßnahmen in ihrer ganzen Vielfalt eingesetzt werden. Daraus folgt, dass für zivile Krisenprävention/gewaltfreie Konflikttransformation mehr Kapazitäten (Finanzen, Personen, Organisationen & Konzepte) bereitgehalten werden als für militärische Interventionen. Dort, wo militärische Akteure ebenfalls aktiv sind, haben sie sich den zivilen Akteuren und Interessen, insbesondere auch denen der lokalen Betroffenen, unterzuordnen.

 
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