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Zivile Krisenprävention und gewaltfreie Konfliktbearbeitung statt militärischer Intervention - VORRANG für ZIVIL! Mit aller Dringlichkeit fordern wir von der Bundesregierung entschiedenes und effektives Handeln – JETZT.
1. Zivile Krisenprävention braucht Ressourcen und Kontinuität. Die finanziellen, personellen und strukturellen Kapazitäten für zivile Krisenprävention müssen kontinuierlich und zielstrebig ausgebaut werden, so dass bis 2020 mindestens so viele Ressourcen für zivile Krisenprävention bereitstehen, wie für militärische Interventionen. Dieses bis 2020 zu verwirklichende Ziel soll im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von 2009/10 erkennbar sein. Zivile Aufgaben sollten ausschließlich in ziviler Verantwortung durchgeführt werden. Hierzu gehören zum Beispiel: - Der kontinuierliche Ausbau des ZFD über 2009 hinaus
- Eine sofortige Verdoppelung und kontinuierliche Erhöhung der Projektmittel für zivilgesellschaftliche Projekte zur Krisenprävention (Zivik und BMZ-Programme)
- Kontinuierlicher Ausbau einer Reserve von ausgebildeten Friedensfachkräften und Experten.
- Bereitstellung von Mitteln zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Aktivitäten u.a. durch Einrichtungen der Friedensforschung
2. Zivile Krisenprävention muss Chefsache werden. Wir fordern die Einrichtung eines/einer im Kanzleramt angesiedelten „Beauftragten für Zivile Krisenprävention“ als zentral verantwortlich für die Koordinierung aller staatlichen Maßnahmen, die kontinuierliche Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure und zur Vertretung des Aktionsplans Zivile Krisenprävention im Bundestag und in der Öffentlichkeit. Beispiele für konkrete Aktivitäten dieser neuen Koordinierungsstelle könnten sein: - Kontinuierliche Priorisierung und Umsetzung der im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen und Weiterentwicklung zu einem „Grünbuch zivile Konfliktbearbeitung“
- Dauerhafte Zusammenarbeit mit NROs und Nutzung ihrer Expertise (u.a. durch Weiterführung von FriEnt, Aufwertung des Beirats für den Aktionsplan)
- Erhöhung der Kohärenz des staatlichen und zivilgesellschaftlichen Handelns in Konfliktregionen durch Entwicklung und Etablierung von Abstimmungs- und Kooperationsverfahren und entsprechenden Strukturen (z.B. „Präventionsrat“) für die Arbeit vor Ort
- Öffentlichkeitswirksame Vorstellung von best practice-Beispielen („Zivil wirkt“)
- Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Friedensforschung
3. Zivile Krisenprävention muss den Menschen dienen. Jegliche – auch zivile – Intervention im Ausland muss sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren und durch diese legitimiert werden. Wo letzteres nicht möglich bzw. überprüfbar ist, sind möglichst umfassende Abstimmungs- und Koordinierungsverfahren in den für peace building verantwortlichen Organen der Vereinten Nationen notwendig. Dies kann gefördert und ergänzt werden durch Maßnahmen wie: - Etablierung geeigneter Kommunikationsstrukturen zur Abstimmung zwischen allen Beteiligten
- Die Einbindung zivilgesellschaftlicher Partner vor Ort bei gewaltfreien Interventionen
- Ausbau von Friedenserziehung und Friedensjournalismus sowohl bei uns (zur Verbesserung eigener Glaubwürdigkeit) als auch in Konfliktregionen
- Öffentliche und kritische Reflexion der Ziele und Werte, die bei einem eventuellen Eingreifen zu berücksichtigen sind, bereits vor einer geplanten Intervention (Verteilungs- und Teilhabegerechtigkeit, friedliches Zusammenleben der Menschen und Völker, Schutzbedürfnisse der Menschen in Konfliktregionen und bei uns.)
- Kritische Analyse insbesondere der Auswirkungen militärischer Maßnahmen einschließlich zivil-militärischer Zusammenarbeit auf Menschenrechte, Menschenwürde, Sicherung der Grundbedürfnisse und der Umwelt in der Konfliktregion.
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